§ 1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma, im folgenden Spanferkel-Partyservice genannt.
§ 2 Gültigkeit von Angeboten/Auftragserteilung
Alle Angebote der Firma Spanferkel-Partyservice haben eine Gültigkeit von 10 Tagen, ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebots. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich (Brief, Fax, Scan) bestätigt werden und gilt erst dann für beide Parteien als verbindlich.
Abweichungen hiervon werden in den Angeboten gesondert dargestellt.
§ 3 Bereitstellung der Ware
Die Ware wird nach Vereinbarung bereitgestellt, eine Lieferung gegen Gebühr ist möglich.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung – sofort ohne Abzug, gegen Barzahlung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung.
§ 5 Personenzahl
Geringfügige Änderungen der Personenanzahl müssen bis sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt werden. Danach ist eine durch die Firma Spanferkel-Partyservice geduldete Änderung nur noch gegen Gebühr möglich.
Bei Änderungen der Personenzahl behält sich die Firma Spanferkel-Partyservice vor, eventuelle Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenzahl vorzunehmen. Die bestätigte Personenzahl ist gleichsam ausschlaggebend für die Rechnungsstellung, unabhängig wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.
§ 6 Lieferpauschale
Berechnet sich nach Aufwand, wie Lieferung in Etagen ohne Fahrstuhl etc.
Zusatzleistungen wie Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Liefergrundpreis nicht enthalten.
§ 7 Personalkosten
Servicepersonal ist buchbar mit einem minimalen Zeitblock von 4 Stunden.
Die Berechnung der tatsächlichen Arbeitszeit erfolgt je angefangene halbe Stunde.
§ 8 Leihware
Das zur Präsentation/Transport nötige Equipment (Tabletts, Platten, Schüsseln etc.) wird dem Kunden leihweise, teilweise gegen Gebühr, überlassen. Wenn nicht anders vereinbart, ist und bleibt die Leihware Eigentum der Firma Spanferkel-Partyservice .
Die Leihware ist grob gereinigt (von Resten befreit!) zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da diese erst bei uns im Haus auf Vollständigkeit und Beschaffenheit geprüft wird. Für Beschädigung oder in Verlust geratenes Leihgut haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
§ 9 Getränke in Kommission
Eine Getränkelieferung in Kommission ist für bestimmte Produkte nach Vereinbarung möglich.
Bei der Rückgabe von ungeöffneten Getränken behalten wir uns vor, Ihnen pro Flasche eine Aufwandsentschädigung in Höhe
von 0,50 Euro für AFG und Bier und 1,50 Euro für Sekt, Prosecco und Wein zu berechnen.
Getränke, die nicht zu unserem Sortiment gehören und von uns als Sonderwunsch des Kunden eingekauft werden, sind von der Kommission ausgenommen.
§ 10 Auftrags-Stornierung
Schriftlich bestätigte Aufträge sind vom Kunden zu folgenden Konditionen stornierbar.
– bis zu 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 5% des Auftragswertes, mindestens jedoch 50,00 €.
– bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 20% des Auftragswertes, mindestens jedoch 80,00 €.
– bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Gebühr von 50% des Auftragswertes, mindestens jedoch 150,00 € (bei Überschreitung der Auftragssumme in Höhe der Auftragssumme).
Die auf den Vorgängen gesondert ausgewiesenen Veranstaltungsplanungspauschalen sind von den Stornierungsregeln ausgenommen und auf jeden Fall in voller Höhe zu entrichten.
§ 11 Änderung des Rechnungsadressaten
Die Firma Spanferkel-Partyservice weist darauf hin, dass für etwaige Änderungen des Rechnungsadressaten nach Vertragsabschluss bzw. nach Rechnungslegung eine Gebühr von 35,00 € erhoben werden kann. Darüber hinaus bleibt der ursprüngliche Vertragspartner (Schuldner) der gleiche.
§ 12 Witterungs- und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen unseren Auftrag auszuführen, haftet die Firma Spanferkel-Partyservice nicht. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet.
§ 13 Verspätung
Die Firma Spanferkel-Partyservice kann für eventuelle Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von der Firma Betreibergesellschaft Dicke Hilde GmbH zurückzuführen.
§ 14 Haftung
Die Firma Spanferkel-Partyservice haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit ihre Vorlieferanten ihr gegenüber haften.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 16 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma Spanferkel-Partyservice.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.